TC Rotehorn Magdeburg e.V.

                                        Spiel- und Platzordnung  ( Stand April 2025 )

 

  1.  1.      Allgemeines
    1.1. Nutzungsberechtigte der Platzanlage sind ausschließlich Mitglieder des TC Rotehorn, die den jeweils zum März / April fälligen                         Jahresbeitrag entrichtet haben.
 Ausnahmen bedürfen der Zustimmung durch die Vereinsleitung.
 
1.2. Wegen des Fehlens hauptamtlichen Anlagenpersonals ist die Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit im verstärkten Maße   erforderlich.
 Bei besonderen Ereignissen, wie u.a.
 - Einbruch und Diebstahl
 - Sportunfall
 - Verschmutzung der Gebäude und Außenanlagen
 - Sturmschäden
 - Ausfall oder Beschädigung technischer Anlagen etc.
 ist generell der Vorstand unverzüglich zu benachrichtigen. Alle Vorstandspersonen sind im Schaukasten zur Information aller   Mitglieder mit allen Kontaktdaten einsehbar.
     
1.3.  Beim Verlassen der Anlage ist darauf zu achten, dass die Heizungs- und Beleuchtungsanlagen ausgeschaltet sowie die Gebäude-   und Außenzauntüren abgeschlossen sind.
 
1.4.  Umkleideräume sind nicht mit Sandschuhen zu betreten.
 
2.      Spielbetrieb
   
    2.1.  Für den täglichen Spielbedarf stehen die Plätze 1 bis 6 zu Verfügung.
 Reservierungen von Plätzen zur Durchführung von Mannschaftstraining, Wettkämpfen und Veranstaltungen sind den   entsprechenden Aushängen zu entnehmen.
 Reservierungen werden ausschließlich durch die Vereinsleitung vorgenommen.
 
2.2.  Den Hinweisen der Vorstandsmitglieder hinsichtlich der Bespielbarkeit der Plätze ist Folge zu leisten.
 
2.3.  Die maximale Spieldauer im freien Spielbetrieb beträgt bei vollbesetzten Plätzen und wartenden Mitgliedern eine Stunde.
 
2.4.  Die Plätze sind nur im feuchten Zustand des Platzbelages zu bespielen.
 Während und nach der Nutzung sind Vertiefungen umgehend auszugleichen und zu verfestigen. Die Spielflächen sind einschließlich   der Ausläufe bis an den Zaun heran und zu den Seiten großflächig abzuziehen. Danach sind die Linien zu säubern.
 
2.5.  Die Nutzung der Plätze hat grundsätzlich in Tenniskleidung und entsprechendem Schuhwerk ohne Grobprofil zu erfolgen. Das   Spielen mit freiem Oberkörper ist nicht erlaubt.
 
2.6.  Spielverbot besteht bei wasserbedeckten Flächen im Spielflächenbereich bis zum selbsttätigen Abtrocknen der Plätze. Das   Entfernen von Wasser mit Hilfsmitteln wie Schleppnetz, Besen oder durch Einbringen von Ablauflöchern ist nicht gestattet.
 
2.7.  Während laufender Wettkämpfe auf den Plätzen 3 bis 6 ist die Benutzung der Schlagwand nicht gestattet.
 
3.      Tennisstunden mit Trainer*innen
 Die Nutzung unserer Plätze in Verbindung mit Tennistrainer*innen, die keinen gesonderten Vertrag mit dem TC Rotehorn haben,   bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Vereinsleitung des TC Roteho
   
    4.      Vermietung von Plätzen
 
4.1.  Gäste können auf Einladung von Mitgliedern mit diesen zusammenspielen. Diese   Möglichkeit besteht nicht in der Zeit Dienstag bis Donnerstag ab 17 Uhr und ist je Gast auf maximal 3 Vermietungen begrenzt. Die Mietgebühr pro Platz beträgt 10 Euro/h und ist vom einladenden Mitglied in der unter Punkt 4.5. aufgeführten Weise zu entrichten.
 
4.2.  Um Sportlern, die nur für einen begrenzten Zeitraum in Magdeburg sind, die Gelegenheit zum Tennisspielen zu geben, besteht einmalig die Möglichkeit zum Erwerb einer Jahreskarte.
 
4.3.  Durch Mitglieder können Platzvermietungen an Vereinsfremde vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass zeitgleich kein   Bedarf von Mitgliedern besteht. Die Platzmiete beträgt 15 Euro/h und wird vom vermietenden Mitglied entgegengenommen. Das   vermietende Mitglied sorgt dafür, dass der Mieter in tennisgerechter Kleidung sowie Schuhen ohne Grobprofil feuchte Plätze bespielt   und diese nach Beendigung entsprechend abzieht und die Linien säubert.
 
4.4.  Mitglieder mit passiver Mitgliedschaft können Plätze mieten. Die Mietgebühr pro Platz beträgt 10 Euro/h, auch beim Spielen mit   aktiven Mitgliedern.
 
4.5.  Platzvermietungen sind deutlich und grundsätzlich vor der Nutzung der Plätze in die ausliegende Liste einzutragen und   entsprechend zu bezahlen. Verantwortlich hierfür ist das jeweils vermietende Mitglied.

               Der Vorstand des TCR